FDP Eberswalde
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Beitrag für das Eberswalder Amtsblatt, 7/2017

Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,

auf ihrer letzten Versammlung beschlossen die Stadtverordneten eine Änderung der Satzung zum Bürgerhaushalt. (Es ist zu beachten, dass der in der Satzung verwendete Begriff Bürgerhaushalt in den letzten Jahren vielfach durch die etwas treffendere Bezeichnung Bürgerbudget ersetzt wurde.) Die am weitesten gehende Änderung, eingebracht durch die Bürgerfraktion Eberswalde, bestand darin, Vorschläge, die „die Förderung zur Planung und Durchführung von festlichen Veranstaltungen anlässlich eines Ereignisses wie Schulabschlussfeiern, Initiationsfeiern, Jubiläen und ähnliches“ zum Gegenstand haben, vom Bürgerhaushalt auszuschließen. Unsere Fraktion lehnte diesen Änderungsvorschlag, wenngleich vergeblich, so doch entschieden ab. Die Beweggründe für unseren Widerstand gegen diesen Änderungsvorschlag möchten wir hier noch einmal darlegen:

Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der direkten Demokratie in Eberswalde, d.h. hier sind nicht die Stadtverordneten Träger der Entscheidung, sondern jeder (wahlberechtigte im Sinne der Satzung) Eberswalder Bürger trägt mit seiner Stimme zur Annahme eines Vorschlages aus dem Bürgerhaushalt direkt bei. Anlass für den Änderungsantrag der Bürgerfraktion war die Förderung von Abiturfeiern, welche „in der Bevölkerung zu einigen Irritationen geführt“ haben. Nun kann man aus unserer Sicht tatsächlich sehr geteilter Meinung über die Förderung von Abiturfeiern sein. Allerdings meinen wir, dass die Entscheidung darüber nicht die Stadtverordneten durch eine Einschränkung in der Satzung, sondern die Eberswalderinnen und Eberswalder direkt treffen sollten. Wir meinen also, dass die Bürger, die diese ‚Abiturfeier-Förderung‘ ablehnen, ihre Ablehnung mit ihrer Entscheidung zu den Vorschlägen des Bürgerhaushaltes kundtun sollten, am besten noch indem sie eigenen Vorschläge zu Abstimmung einbringen. Letztlich ist eine Einschränkung der Souveränität der Bürger, wenn die Stadtverordneten gezielt die Vorschlagsmöglichkeiten des Bürgers einschränken. Ganz besonders sehen wir die Vorschlagsmöglichkeiten durch die Formulierung „Planung und Durchführung von festlichen Veranstaltungen anlässlich eines Ereignisses“ eingeschränkt. Wir bedauern diese – aus unserer Sicht – unnötige Einschränkung der Initiative und Kreativität der Eberswalder zum Bürgerhaushalt, möchten Sie jedoch gleichwohl einladen, den 16. September, als ‚Tag der Entscheidung‘ für den Bürgerhaushalt 2018 in Ihrem Terminkalender zu reservieren.


17. Juli 2017

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