FDP Eberswalde
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Beitrag für das Eberswalder Amtsblatt, 3/2018

Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,

am Ende des laufenden Jahres steht die Stadtverordnetenversammlung vor der Aufgabe den von der Verwaltung erarbeiteten Haushalt zu diskutieren und zu beschließen. In den vergangenen Jahren ist es der Verwaltung gelungen – durch sorgfältige Vorbereitung und Augenmaß – Haushalte vorzulegen, die im Vollzug positiver ausfielen als in der Planung. Für dieses Vorgehen, das dem Leitbild des vielzitierten ‚ehrbaren Kaufmanns‘ entspricht, möchte sich die Fraktion ausdrücklich bedanken!

Im Jahr 2011 haben die Stadtverordneten nach langer, kontroverser Diskussion eine Hebesatzsatzung für die städtischen Steuern beschlossen, die die seinerzeitigen Hebesätze erhöhte. Dieser Beschluss, der u.a. durch die Enthaltung der damaligen FDP|Bürgerfraktion zustande kam, beinhaltet insbesondere auch eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 395%. Neben der Hebesatzsatzung wurde aber auch ausdrücklich beschlossen: „Die Verwaltung und die Stadtverordneten überprüfen jährlich, ob eine Steuersenkung möglich ist.“. Da die vorläufigen Zahlen für 2017 (wie ähnlich auch in den Vorjahren) für die Gewerbesteuern deutliche Mehreinnahmen ausweist (geplant 9,5M€ vorläufiges Ist 2017 12,5M€), regt unsere Fraktion an, sich in diesem Jahr intensiver als in den vorangegangen Jahren mit der Frage zu beschäftigen ob nicht ein Absenkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer sinnvoll wäre. Die Erfahrung zeigt, dass eine moderate Steuerlast den Wirtschaftsstandort Eberswalde stärken kann und langfristig eher das Steueraufkommen stärkt. Hinzu kommt, dass durch die Absenkung des Hebesatzes die Unwucht bei den Gewerbesteuerhebesätzen zu den Umlandgemeinden (z.B. Schorfheide 350%) etwas ausgeglichen würde.

Götz Trieloff, Fraktionsvorsitzender


6. April 2018

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