Beitrag für das Eberswalder Amtsblatt, 6/2017
Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,
in diesem Monat hat sich die Fraktion nach den kontroversen Diskussionen in den Maiausschüssen im Besonderen mit der von der Verwaltung vorgelegten Richtlinie zur Belebung des Einzelhandels befasst.
Die Richtlinie geht auf die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zurück, im Haushalt für 2017 und 2018 jeweils 30.000,- € zur Förderung des Einzelhandels einzustellen. Mit der Richtlinie soll und wird nun geregelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Maßnahmen der Einzelhändler gefördert werden können. Wenn man den Einzelhandel schon fördern will, dann sollten die vorhandenen Mittel nach Auffassung der FDP-Fraktion auch effektiv eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass man die Mittel nicht mit der Gießkanne über das gesamte Stadtgebiet ausschütten darf. Die aktuelle Fassung sieht jedoch vor, dass sich Westend, Brandenburgischen Viertel und Finow einen max. Förderbetrag von 10.000,- € teilen müssen, also rechnerisch etwa 3.300,- Euro pro Stadtteil. Eine Belebung des Einzelhandels erscheint mit dieser Summe wenig erfolgversprechend.
Die Fraktion wird sich daher dafür einsetzen, dass der Gesamtförderbetrag nur zwischen dem Innenstadtzentrum (20.000,- €) und dem Nebenzentrum Finow (10.000,- €) aufgeteilt wird.
Zum Schluss noch ein Nachtrag: Auf Grund unserer Anfrage haben wir von der Verwaltung im Ergebnis die Auskunft erhalten, dass die Kitagebührensatzung sich in der Abstimmung mit dem Landkreis befindet und es daher leider zur Zeit nicht absehbar ist, wann die neue Satzung zum Beschluss vorgelegt werden kann. Wir bleiben am Ball!
Martin Hoeck, stellvertretender Vorsitzender
3. Juni 2017