Beitrag für das Eberswalder Amtsblatt, 4/2017
Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,
weltbeste Bildung für unsere Kinder in Eberswalde ist ein erklärtes Ziel der FDP-Fraktion und diese beginnt für uns bereits im Kindergarten. Ob der Besuch der Kita deswegen für alle kostenfrei sein sollte, darüber lässt sich streiten. Da die Stadt Eberswalde diese Kosten jedenfalls nicht alleine tragen kann, ist sie gezwungen Kitagebühren zu erheben.
Die städtische Kitagebührensatzung sieht derzeit vor, dass für die Inanspruchnahme von Frühstück und/oder Vesper höhere Essengebühren zu zahlen sind und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass einige Eltern ihren Kindern lieber eigenes Essen mit in die Kita geben. Leider entspricht dieses Wahlrecht der Eltern wohl nicht den schwammigen Vorgaben des brandenburgischen Kitagesetzes. Das Kitagesetz sieht nach dem Verständnis der Landesregierung vor, dass sich die Kitagebühren aus Elternbeiträgen und Essengeld zusammensetzen. Essengeld ist dabei aber nur der Zuschuss der Eltern zum Mittagessen. Daraus folgt, dass die Kosten für Frühstück und Vesper nicht gesondert erhoben werden können, sondern generell bei den Elternbeiträgen Berücksichtigung finden müssen. Auch wenn die FDP-Fraktion diese Vorgaben des Kitagesetzes nicht teilt, ist für uns klar, dass die Kitagebührensatzung schnellstmöglich an die rechtlichen Vorgaben angepasst werden muss. Wir haben daher in der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Anfrage einige Fragen zum Stand der Überarbeitung der Kitagebührensatzung gestellt. Über die – noch nicht vorliegenden -Antworten werden wir berichten.
Martin Hoeck, stellvertretender Vorsitzender
7. April 2017