FDP Eberswalde
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Amtsblatt Juli 2011: Urteil des Spendenskandals

Liebe Eberswalderinnen und Eberswalder,

in den vergangenen Wochen fand mit der Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters von Eberswalde die juristische Aufarbeitung des ‚Spendenskandals‘ einen vorläufigen Abschluss. Das ergangene Urteil gegen Reinhard Schulz ist sicherlich für viele unbefriedigend, da es als sogenannter ‚Deal‘ einen Teil der Anklage einfach fallenließ und somit einige Aspekte des ‚Spendenskandals‘ nicht abschließend juristisch gewürdigt wurden. Aus diesem Grunde sollten die Möglichkeiten der Aufarbeitung ‚vor Ort‘ dazu genutzt werden, um die Defizite dieses Urteils zu mildern.
Die Verwaltung legte schon 2007 einen den ‚Spendenskandal‘ betreffenden Bericht vor, den die Stadtverordneten mit Beschluss 40-508/07 bestätigten. In diesem Beschluss wird auch ausdrücklich gefordert, dass wenn sich „Erkenntnisse ergeben, die eine weitergehende Sachaufklärung durch die Verwaltung erfordern, wird diese vorgenommen werden.“ Angesichts dieser Beschlusslage hat die Verwaltung das Urteil gegen Reinhard Schulz angefordert, um es in diesem Sinne zu überprüfen. Davon unabhängig überprüft auch der Kreis, als kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde, dieses Urteil auf einen möglicherweise gegebenen disziplinarischen Handlungsbedarf in dieser Sache.

Auf der letzten Stadtverordnetensitzung am 23. Juni machte die FDP|Bürgerfraktion Barnim deutlich, dass sie die Bemühungen der Rathausspitze um einen (möglichst) abschließenden Bericht der Verwaltung zum ‚Spendenskandal‘ ausdrücklich unterstützt. Wir werden jedoch Beschlussvorlagen, die ein unrealistischen Zeithorizont aufweisen oder die die rechtsstaatlichen Möglichkeiten von Stadtverordnetenversammlung bzw. Verwaltung überschreiten, stets zurückweisen.

Götz Trieloff
Fraktionsvorsitzender
FDP|Bürgerfraktion Barnim


1. Juli 2011

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